WILLKOMMEN

Die Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung von Mandanten im unternehmerischen und geschäftlichen Bereich ausgerichtet.
Sie versteht sich

  • als deren Rechtsabteilung im Mittelstand,,
  • als deren Partner bei der Entwicklung und Umsetzung unternehmerischer Projekte und
  • als deren Vertreter in der Anspruchsdurchsetzung.

Mandanten der Kanzlei sind mittelständische Unternehmen mit nationalen und internationalen Absatz- und Bezugsmärkten.

Zu Mandanten zählen zudem Freiberufler und regional tätige Handels- und Handwerksbetriebe, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, deren Aufgaben aus der Übernahme fremder Angelegenheiten denen eines Unternehmers entsprechen.

Die Kanzlei versteht sich auch als Partner von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Kollegen, mit denen die Kanzlei projektorientiert im gemeinsamen Mandanteninteresse tätig wird.

ANWÄLTE



Dr. Michael Thielemann,
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarkrecht
(Praxisinhaber)



Carsten Gottschalk MBA
Rechtsanwalt
(freier Mitarbeiter)

RECHTSGEBIETE

Die Kanzlei entwickelt für ihre Mandanten rechtliche Strukturen für unternehmerische Gestaltungen. Sie erstellt Vertragskomplexe zur Begleitung operativer Geschäftstätigkeit und strategischer Veränderungen.

Die Kanzlei berät bei der Rechtswahl richtiger Organisationsformen. Sie empfiehlt und erarbeitet die hierzu passenden steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Lösungsmodelle. Ihren Mandanten hilft sie bei der rechtlichen Absicherung des Vermögensaufbaus.

Die Kanzlei unterstützt den operativen Betrieb. Sie verfasst Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb und den Warenbezug. Sie begleitet die Mandanten auf den Feldern der Unternehmensfinanzierung, des Marketings und des gewerblichen Rechtsschutzes.

Die Kanzlei betreibt in Konfliktfällen die Interessendurchsetzung für ihre Mandanten. Hierbei strebt sie mit Vorrang Lösungen in kommunikativen Abstimmungsprozessen an. Daneben versteht sie sich als Prozesskanzlei mit dem Ziel der Herbeiführung gerichtlicher Klärungen aus umfangreicher prozessrechtlicher Erfahrung.

Die Kanzlei gestaltet Regelungen zur Organisation der Vermögensnachfolge. Über Jahre hinweg aufgebautes Vermögen ist oft ertragssteuerlich unterfangen und in seinem Bestand erbrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Risiken ausgesetzt. Durch rechtzeitige Vorsorge sind lenkbare Risikominimierungen erreichbar.

Die Kanzlei leistet Rechtsberatung bei digitalen Gestaltungen. Die rein auf das Produkt oder die Dienstleistung bezogene Wertschöpfung verringert sich durch immer intelligenter umgesetzte Funktionalitäten: Diese vermittelten sich zunächst über die steuerbaren Funktionalitäten der Mechanik und der Elektronik, dann über die selbststeuernden Funktionalitäten integrierter Software bis hin zu viral gesteuerten Funktionalitäten digitaler Technologie. Rechtlich bilden sich die beschriebenen Vorgänge in zunehmender Komplexität der Regelungsstrukturen ab.

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

Herr Dr. Thielemann leitete über viele Jahre Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare im Wahlfach des Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrechts.

Seit dieser Zeit ist Herr Dr. Thielemann auch Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen.

Er ist außerdem Mitglied des für die Vorbereitung der Fachanwaltschaftszulassung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zuständigen Gemeinsamen Fachausschusses „Bank- und Kapitalmarktrecht“ der Rechtsanwaltskammern in Rheinland-Pfalz.


KONTAKT

Thielemann Rechtsanwälte
Trottgasse 253
56077 Koblenz

Email: info@thielemann-rae.de
Tel.: 0261 – 39 05 11 05
Fax:  0261 – 39 05 12 03
Web: www.thielemann-rae.de




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